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Rechtliches · B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgrundlage der AOIT GmbH für Managed IT, Hosting, Rechenzentrums-, Cloud-, Backup-, Cybersecurity- und Beratungsleistungen. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Geschäftskunden.

AuftragnehmerAOIT GmbH
Sitz96215 Lichtenfels
RegisterAmtsgericht Coburg · HR B 6171
Stand30. September 2026
Inhaltsverzeichnis
  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 1a Rangfolge der Vertragsdokumente
  3. § 2 Vertragsschluss
  4. § 3 Leistungsumfang und Subunternehmer
  5. § 4 Preise, Zahlung und Preisanpassung
  6. § 5 Mitwirkungspflichten
  7. § 6 Verfügbarkeit und Wartung
  8. § 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
  9. § 8 Haftung
  10. § 9 Verjährung
  11. § 10 Datenrückgabe und Beendigung
  12. § 11 Sicherheitsvorfälle und NIS2
  13. § 12 Datenschutz
  14. § 13 Geheimhaltung
  15. § 14 Höhere Gewalt
  16. § 15 Eigentumsvorbehalt
  17. § 16 Textform und Änderungen
  18. § 17 Schlussbestimmungen
  19. § 18 Versicherung
  20. § 19 Sanktionen und Exportkontrolle
  21. § 20 Datenportabilität

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen der AOIT GmbH, Alte Coburger Straße 2, 96215 Lichtenfels – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.

(2) Erfasst sind insbesondere Managed Services, Webhosting, Server-Housing und Colocation, Cloud- und Virtualisierungsleistungen, Backup- und Wiederherstellungsdienste, Cybersecurity, Netzwerkbetrieb, Automatisierung sowie IT-Beratung.

(3) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Absatz 1 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.

(4) Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn AOIT ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Geschäftsbeziehungen.

§ 1a Rangfolge der Vertragsdokumente

Bei Widersprüchen gelten die Vertragsunterlagen in folgender Reihenfolge:

  1. Auftragsverarbeitungsvertrag für datenschutzrechtlich relevante Regelungen,
  2. individuelles Angebot oder Auftragsbestätigung,
  3. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  4. ein einbezogener Leistungs-, Service- oder SLA-Katalog in der vereinbarten Fassung,
  5. EVB-IT-Bedingungen, sofern deren Einbeziehung ausdrücklich vereinbart wurde.

Für Regelungen ohne Datenschutzbezug geht das individuelle Angebot dem Auftragsverarbeitungsvertrag vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von AOIT sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Eine Bestellung des Auftraggebers ist ein verbindliches Vertragsangebot. AOIT kann dieses innerhalb von 14 Tagen in Textform annehmen.

(3) Der Vertrag entsteht durch die Annahmebestätigung, spätestens jedoch mit Beginn der vereinbarten Leistungserbringung.

§ 3 Leistungsumfang und Subunternehmer

(1) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung und den wirksam einbezogenen Service- oder SLA-Unterlagen.

(2) AOIT erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem jeweils angemessenen Stand der Technik. Eine bestimmte oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) AOIT darf qualifizierte Dritte einsetzen und haftet für deren Tätigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, werden eingesetzte weitere Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 Absatz 4 DSGVO verpflichtet. Die aktuelle Übersicht wird im Auftragsverarbeitungsvertrag oder auf Anfrage bereitgestellt.

(4) Änderungen bei weiteren Auftragsverarbeitern werden entsprechend den im Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegten Informations- und Widerspruchsregeln angekündigt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung

(1) Maßgeblich sind die im Angebot, Vertrag oder gültigen Servicekatalog vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich kann AOIT die Pauschale gemäß § 288 Absatz 5 BGB sowie einen nachgewiesenen weitergehenden Schaden verlangen.

(4) Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von AOIT anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist auf Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

(5) Bei Dauerschuldverhältnissen darf AOIT Entgelte erstmals nach zwölf Monaten und anschließend höchstens jährlich nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anpassen, wenn sich der einschlägige Destatis-Erzeugerpreisindex für IT- und DV-Dienstleistungen seit der letzten Preisfestlegung verändert hat.

(6) Die Anpassung bleibt auf die jeweilige prozentuale Indexveränderung begrenzt und wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Übersteigt eine Erhöhung fünf Prozent, kann der Auftraggeber zum Wirksamkeitszeitpunkt außerordentlich kündigen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt AOIT in angemessenem Umfang und stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Entscheidungen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und richtig bereit.

(2) Für bereitgestellte Daten und Inhalte gewährleistet der Auftraggeber, dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt AOIT von hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(3) Soweit keine ausdrückliche Backup-Leistung beauftragt wurde, ist der Auftraggeber für angemessene und regelmäßig überprüfte Sicherungskopien verantwortlich.

(4) Der Auftraggeber benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 6 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Verfügbarkeit, Servicezeiten, Messmethode und mögliche Service-Gutschriften richten sich ausschließlich nach der vereinbarten SLA-Klasse oder individuellen Leistungsvereinbarung. Geplante Wartungsfenster und Ereignisse höherer Gewalt bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, soweit dies vereinbart ist.

(2) Planbare Wartungsarbeiten werden möglichst frühzeitig angekündigt und nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten ausgeführt.

(3) Bei akuten Sicherheitsrisiken oder erheblichen Betriebsgefahren darf AOIT sofortige Schutz- und Wartungsmaßnahmen durchführen. Der Auftraggeber wird hierüber so früh wie möglich informiert.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Leistungsvereinbarung. Fehlt eine Regelung, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung, einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.

§ 8 Haftung

(1) AOIT haftet ohne Begrenzung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für vorsätzlich, grob fahrlässig oder arglistig verursachte Schäden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Bei Datenverlust ist die Ersatzpflicht auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre. Eine von AOIT ausdrücklich übernommene Backup-Verpflichtung bleibt unberührt.

(5) Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung je Schadensfall auf 50.000 Euro und je Vertragsjahr auf 100.000 Euro begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht in den Fällen nach Absatz 1, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit zwingendes Recht entgegensteht.

(6) Ansprüche nach Artikel 82 DSGVO bleiben unberührt. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten entsprechend zugunsten der Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AOIT.

§ 9 Verjährung

(1) Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren zwölf Monate nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährung.

(2) Die Verkürzung gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel, für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn zwingendes Recht eine längere Frist vorsieht.

§ 10 Datenrückgabe und Beendigung (Exit-Management)

(1) Nach Vertragsende unterstützt AOIT den Auftraggeber für einen Zeitraum von 30 Tagen bei der Herausgabe und Migration verarbeiteter Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format. Soweit dies nicht bereits Vertragsbestandteil ist, erfolgt die Unterstützung gegen Vergütung nach Aufwand.

(2) Nach dem vereinbarten Übergabezeitraum werden die Daten datenschutzgerecht gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder eine abweichende Vereinbarung nicht entgegenstehen. Auf Anforderung wird ein geeigneter Lösch- oder Übergabenachweis bereitgestellt.

(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere aus HGB, AO und GoBD, bleiben unberührt. Für besonders kritische Systeme können individuelle Escrow- oder Data-Custody-Regelungen vereinbart werden.

§ 11 Sicherheitsvorfälle und NIS2

(1) AOIT informiert den Auftraggeber über bekannt gewordene Sicherheitsvorfälle, die dessen verarbeitete Daten oder beauftragte Leistungen erheblich betreffen, unverzüglich und grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach belastbarer Kenntnis. Ergänzende Informationen werden nach dem jeweiligen Ermittlungsstand bereitgestellt.

(2) AOIT unterstützt den Auftraggeber im vereinbarten Umfang bei datenschutzrechtlichen oder regulatorischen Meldungen und bei berechtigten Behördenanfragen. Eigene gesetzliche Meldepflichten erfüllt AOIT unabhängig, soweit AOIT in den jeweiligen Anwendungsbereich fällt.

(3) Forensische Beweissicherung, umfassende Incident-Response-Leistungen und Mitwirkung an Audits sind gesondert zu beauftragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind.

(4) Soweit der Auftraggeber gesetzlichen Anforderungen an das Lieferkettenrisikomanagement unterliegt, stellt AOIT angemessene sicherheitsbezogene Informationen bereit und ermöglicht nach vorheriger Abstimmung Prüfungen unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und Schutzinteressen.

§ 12 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO, BDSG, TDDDG und DDG.

(2) Verarbeitet AOIT personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO. Für datenschutzrechtliche Regelungen hat dieser nach § 1a Vorrang.

(3) Drittlandübermittlungen erfolgen nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien gemäß Artikel 46 DSGVO. Entfällt eine Grundlage, wird AOIT innerhalb angemessener Frist geeignete Übergangsmaßnahmen, insbesondere Standardvertragsklauseln und ergänzende Schutzmaßnahmen, prüfen und umsetzen.

(4) Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der AOIT GmbH.

§ 13 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim und verwenden sie ausschließlich für die vertraglichen Zwecke.

(2) Diese Verpflichtung gilt nach Vertragsende für fünf Jahre fort, sofern gesetzliche Pflichten oder eine ausdrücklich vereinbarte längere Schutzdauer nicht entgegenstehen.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Eine Partei ist von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange ein von ihr nicht beherrschbares Ereignis die Erfüllung unmöglich macht oder unzumutbar erschwert. Dazu können Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Maßnahmen, Pandemien, überregionale Strom- oder Carrier-Ausfälle, Störungen zentraler Internet-Infrastruktur sowie großflächige DDoS- oder Ransomware-Angriffe auf Dritte gehören.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und wirkt an vertretbaren Übergangslösungen mit.

(3) Dauert das Ereignis länger als 30 Tage, können beide Parteien den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware sowie auf Datenträgern überlassene Software bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von AOIT. Übertragbare Lizenzrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung im vereinbarten Umfang über.

§ 16 Schrift- und Textform, Änderungsvorbehalt

(1) Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die elektronische Form gemäß § 126a BGB.

(2) AOIT darf diese AGB für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Auftraggebers verschoben wird. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

(3) Die Mitteilung weist gesondert auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hin. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, kann jede Partei das betroffene Vertragsverhältnis zum Änderungszeitpunkt kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von AOIT in Lichtenfels und damit – soweit sachlich zuständig – das Landgericht Coburg. AOIT darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften; Vertragslücken werden nach dem erkennbaren wirtschaftlichen Zweck geschlossen.

§ 18 Versicherung

AOIT unterhält eine Cyber- und IT-Haftpflichtversicherung. Ein Nachweis über Bestand und vereinbarte Deckungssummen wird dem Auftraggeber auf berechtigte Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 19 Sanktionen und Exportkontrolle

(1) Beide Parteien beachten anwendbare Wirtschafts- und Finanzsanktionen sowie Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union und – soweit einschlägig – weiterer Rechtsordnungen.

(2) Der Auftraggeber darf die Leistungen nicht zugunsten gelisteter Personen oder Organisationen oder entgegen geltenden Beschränkungen einsetzen. Bei einem wesentlichen Verstoß kann AOIT den Vertrag außerordentlich kündigen; weitere Ansprüche bleiben unberührt.

§ 20 Datenportabilität (EU Data Act)

(1) Bei betroffenen Cloud-Diensten ermöglicht AOIT die Datenportabilität nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2854.

(2) Auf Wunsch unterstützt AOIT den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine vom Auftraggeber betriebene Umgebung. Frist, Format, Umfang und Vergütung richten sich nach dem Vertrag, den gesetzlichen Vorgaben und § 10 dieser AGB.

(3) Die Datenausgabe erfolgt abhängig vom Datentyp in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format, beispielsweise CSV, JSON oder SQL.

Versionsstand

AOIT-Fassung 1.0 · 30. September 2026

Überführung der bisherigen Vertragsbedingungen auf die aktuelle Firmierung AOIT GmbH. Aktualisiert wurden insbesondere Unternehmensbezeichnung, Kontaktangaben, Domainverweise und Bezeichnungen der Vertragsdokumente.

Hinweis: Vor der Verwendung als verbindliche Vertragsgrundlage sollte die Fassung rechtlich geprüft und mit den tatsächlich eingesetzten Angeboten, SLA-Klassen, Versicherungsbedingungen und Auftragsverarbeitungsverträgen abgeglichen werden.

AOIT GmbH – Managed InfrastructureAOITmanaged infrastructure

Managed IT, Cybersecurity, Cloud, Backup und Automatisierung für Unternehmen, die sich auf ihre Systeme verlassen müssen.

KontaktAOIT GmbHAlte Coburger Straße 2 · 96215 Lichtenfels+49 911 5287270info@aoit.de
IT-BetriebManaged ITIT für Tierkliniken & ArztpraxenCybersecurity & SOCCloud & VirtualisierungProxmox Mail Gateway
TransformationVMware → Proxmox MigrationProxmox Cluster & HAProxmox Storage: Ceph & ZFSProxmox Backup & RecoveryRechenzentrum & KI-InfrastrukturBackup & Disaster RecoveryOffsite BackupModern WorkplaceNetzwerk & Zero TrustKI & AutomatisierungIT-Strategie & Compliance
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